[Musik] Es geht weiter. Nachdem wir eben gehört haben über den Code des Computers, geht es jetzt um den Code der Gesellschaft. Die andere Alternative zum Informatikstudium, gerne gesehen ein Jurastudium. Und was es damit auf sich hat, erzählt Ben Gorschi. Viel Spaß. Danke. Warum Jurastudium? Ich habe die Überschrift von dem vorherigen Vortrag gesehen, da kann ich auch noch was draufsetzen. Die Wahrscheinlichkeit ist einfach hoch. Jura ist das drittgrößte Fach. Die Wahrscheinlichkeit ist einfach sehr hoch, dass Leute hier dabei sind, die auch wenn sie bei Jugendhack sind, doch Jurastudieren. Ich habe das mal als Tagesseminar gemacht für bei einer Jugendfahrt. Einer davon ist inzwischen Anwalt. Irgendwie packt es ja dann doch Leute immer. Einmal was hat überhaupt IT mit Recht zu tun? Eine ganze Menge. Denkt nur an Datenschutzrecht. Das ist ja irgendwie alles gar nicht so weit fern. Wenn ihr mal auch Sachen verkaufen wollt, wenn ihr arbeiten gehen wollt, da hängen immer Verträge hinten dran. Und wenn es mal nicht klappt, gibt es Ärger. Und dann kommen die Juristen. Der zweite Teil ist, es hat halt ganz viel mit Politik zu tun. Und das interessiert ja auch in der einen oder anderen Art. Und deswegen hängt das schon auch eng zusammen. Ich würde mich mal kurz vorstellen, weil ein bisschen Lebenslauf abgeben, einfach um oder wiederzugeben, einfach um mal eine Vorstellung bekommen, was man mit Jura machen kann. Das Klassische ist halt so Richter*innen, Staatsanwält*innen und Anwält*innen. Aber es geht halt mehr darüber hinaus. Ich habe mit Jura mehr damit angefangen als Schüler. Ich habe meine Sommerferien zwischen 11. und 12. und 12. und 13. Klasse in der Anwaltskanzlei verbracht und ein Praktikum gemacht. Ich dachte mir, das Studium dazu will ich auch machen. Hab dann mit BWL erst angefangen, parallel zur Bundeswehr und dann noch Jura studiert. Hab relativ schnell einen Job bekommen als Mietenbuchhalter, also so Hausverwaltung und hab da Mieten gebucht. Bin dann von dort in der Anwaltskanzlei gewechselt, hab eine Steuerkanzlei aufgebaut. Also ich hab von Anfang an relativ viel Steuerrecht auch gemacht. Von dort dann nach dem ersten Staatsexamen zu einer Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gegangen. Steuerberatung gemacht, klassisch ein bisschen Wirtschaftsprüfung. Erst war ich ein Dreivierteljahr bei einer Großkanzlei, also KPMG, große Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Dann bin ich in eine mittelständische Kanzlei gegangen, hab da die Steuerassistenzzeit gemacht. Dann in das Referendariat. Man muss zwei Jahre Referendariat noch machen. Also man macht das erste Staatsexamen, dann macht man zwei Jahre Referendariat, dann macht man noch mal ein Staatsexamen. Man hat zwei bei Jura. Und danach bin ich Anwalt geworden, war dann gut zehn Jahre Anwalt. Und dann, was Lebenslauf angeht, was man eben noch so alles machen kann, ich bin dann so ein bisschen durch Zufall Kaufvengerleiter eines Filmspediteurs geworden. Also Filmspediteure sorgen dafür, dass der Film auch ins Kino kommt und die Werbung. Und war da Kaufvengerleiter. Also alles sich kümmert um Rechnungswesen und mit dem Personal und was da so alles dranhängt. Von dort weiter eine Elternzeitvertretung bei der Deutschen Bischofskonferenz in Berlin. Die Schnittstelle zur Bundespolitik und der katholischen Kirche. Und da geht es halt darum, ja, klassischer Lobbyismus. Da entstehen Gesetze, man kommentiert Gesetze, man macht unter Umständen auch eigene Vorschläge für Gesetze und versucht hier eben im Interesse desjenigen, für den man dann Lobbyismus betreibt, eben auch zu beeinflussen. Von dort bin ich dann weiter zum Deutschen Charitasverband, habe da die, ja, die Kirchen haben so ein bisschen eigenes Arbeitsrecht, Mitarbeiterseite der Tarifgebung, also wo es dann darum geht, wie viel Geld kriegen die Leute, ein paar Jahre beraten. Dann war ich anderthalb Jahre bei der Berliner Datenschutzbeauftragten, juristischer Referent für den Bereich Schule, also Datenschutzrecht. Und weil ich wieder ins Steuerrecht zurück wollte, bin ich jetzt seit einem Jahr Finanzbeamter in einem Berliner Finanzamt und wie man mir jetzt ansieht, vielleicht bin ich gerade dort nicht, sondern bin jetzt ein Jahr in Elternzeit, sonst sähe ich etwas anders aus, weil das ist doch ein bisschen, ja, konservativer. Also könnte mir keiner was, aber ich bin Beamter, aber nichtsdestotrotz würde ich so vielleicht nicht rumlaufen. Genau, also man sieht, man kann da relativ viel machen. Es gibt da weitaus mehr Jobs, als man sich erstmal klassisch denkt. Ja, was braucht es, wenn man JuA studieren will? Ich glaube, das Allerwichtigste ist, dass man Spaß am Lesen hat. Also wer nicht gerne liest, ist in dem Fach halt einfach falsch, weil man liest wirklich viele, man liest viele Bücher, man liest viele Urteile. Und man forscht auch tatsächlich immer noch mit Büchern. Es gibt viele rissige Datenbanken, aber es bleibt halt nicht ganz aus, dass man auch mal so ein gedrucktes Ding in die Hand nimmt. Und hängt auch in Bibliotheken ab. Wer also gerne Bibliotheken mag, gerne mit Büchern arbeitet oder gerne viel liest, für den ist das Fach also schonmal ideal. Man sollte Spaß haben, Dinge auf den Grund zu gehen, will sagen, mal ein bisschen tiefer schürfen. Oberflächlichkeit ist nichts, was irgendwie mit JuA zusammenpasst. Aber wenn man so eher der neugierige Typ ist und sagt, ich will auch mal echt verstehen, wie Sachen funktionieren, wie funktionieren manche Sachen auch gerade in der Politik, dann ist das eigentlich ganz cool. Politik ist genau so ein Stichwort. Politik ist Recht. Also was macht Politik? Am Ende der Strecke kommt ein Gesetz raus. Und einige so kennengelernt, die sich für Politik interessiert haben und Politikwissenschaften studiert haben. Ich würde ja jedem empfehlen, der sich für Politik interessiert, studiere Jura und nicht Politikwissenschaften oder Soziologie oder sowas. Alles coole Fächer, aber wenn du wirklich lernen willst, wie du mit Gesetzen umgehst und wie du Gesetze machst und wie die entstehen, dann ist halt Jura das eigentliche Fach. Also nirgendswo lernst du halt genau das ganz tief, unabhängig davon, ob dein eigenes Interesse da jetzt in dem Studium so vorkommt. Weil wenn du einfach verstanden hast, wie diese Gesetze funktionieren, dann kannst du das relativ gut. Das ist etwas, was du auch lernst, dass man sich sehr schnell auf solche neuen Sachen dann einlassen kann. Und das ist auch, selbst wenn man danach etwas macht, was nichts mit Jura zu tun hat. Deswegen sind Juristen oft gefragt. Man lernt halt wirklich sehr schnell, sich auf neue Sachen einarbeiten und die sehr schnell aufnehmen und lernen. Also Lernen hat man dann gelernt nach dem ersten Staatsexamen, das ist garantiert. Sonst ist man vorher schon ausgesiebt worden und dass man auch neue Sachverhalte bekommt und dann mal auch in zwei, drei Tagen tief irgendwo drin gesteckt. Lust auf Diskurs. Wer Lust hat, mit anderen auch zu diskutieren, der ist da auch sehr, sehr gut aufgehoben. Wer Diskutieren ätzend findet, da wird es schwierig. Ich will euch am Ende noch mal so einen kurzen Fall vorstellen, damit ihr mal ein Gefühl dafür bekommt, wie Diskutieren bei Jura eigentlich aussieht. Aber wer Spaß hat, mit anderen auch mal wirklich in ein Streitgespräch zu gehen, für den kann das eine ganz coole Sache sein, weil das ist genau das, was man beim Jurastudium ganz, ganz viel macht, sind sogenannte Meinungsstrategie-Lernen. Also es gibt diesen komischen Satz irgendwie drei Juristen, vier Meinungen und das lernt man in der Tiefe. Und wie geht man mit zur Meinung um? Wie lernt man diskutieren? Wie lernt man argumentieren? Wie lernt man auch andere zu überzeugen? Das ist etwas, was in dem Studium einen ganz großen Raum einnimmt und womit man relativ viel Zeit verbringt. Das mit Go und dem Programmieren, das ist jetzt nur so halb ernst, aber es passt schon ganz gut. Man braucht Strategie. Go spielen ist auf jeden Fall gut, um Strategie zu lernen. Wer Go noch nicht kennt, unbedingt lernen. Da sitzt Micha beispielsweise, der bringt euch sofort Go mit Freude bei. Und Programmieren lernen, das macht er hier glaube ich genug. Und apropos, wir machen auch Workshops dazu, jetzt noch im Laufe des CAMS zu AT-Tiny und C und MikroPython und ESP. Also da habt ihr ja genug Möglichkeiten auch programmieren zu lernen. Das ist tatsächlich gut, weil einfach dieses strukturierte Denken, was im Jurastudium ganz wichtig ist und vermittelt wird, ist das, was man im Programmieren lernt. Ja, wie läuft so ein Studium ab? Man hat, wie gesagt, beim klassischen Jurastudium zwei Staatsexamen. Da kann man schon leider ein bisschen durch die Hölle gehen. Man studiert also regulär so ungefähr acht Semester. Das finde ich schon sportlich. Also mit Steuerrecht war damals die Ansage, mit acht Semestern könnt ihr euch gleich abschminken. Ist auch nicht, wenn man noch ein bisschen arbeiten geht. Also ich habe 13 gebraucht und war da jetzt nun wahrlich nicht langsam. Aber so acht bis zehn Semester sollte man einplanen. Nach acht hat man noch einen Versuch mehr fürs Staatsexamen. Das ist sehr hilfreich, weil man etwas entspannter reingehen kann. Man braucht dann, also wie gesagt, man macht so die acht Semester und man kann rechnen, man macht dann noch mal ein Jahr Vollzeit lernen für dieses Staatsexamen. Das ist schon so auch ein bisschen hart. Das wissen aber auch Arbeitgeber nachher zu schätzen, weil wer da durchgegangen ist, hat halt so eine gewisse Resistenz schon mal aufgebaut, wenn es darum geht, auch mal Sachen wegzuschaffen. Eigentlich hat man nur drei Fächer. Das hört sich erstmal total cool an. Man hat nämlich nur Zivilrecht. Also alles was so Mietverträge und Arbeitsverträge und Kaufverträge und so ein Kram, das ist alles Zivilrecht. Das Zweite ist, man hat Strafrecht. Ich glaube, das ist irgendwie noch am geläufigsten. Und das Dritte ist öffentliches Recht. Da lernt man am Anfang, was Grundrechte sind und was das Bundesverfassungsgericht eigentlich macht. Total praktisch, weil man kann eigentlich dann keine Zeitung mehr lesen, weil man sich immer wieder denkt, was für einen Mist schreiben die da eigentlich. So ist das doch gar nicht gelaufen, weil man auch mal anfängt, die Urteile im Original zu lesen. Also Freude ist ein Mangel der Information. Das schafft das Studium auch. Und danach lernt man Verwaltungsrecht, Klassisches. Da geht es halt um so Fragen wie beispielsweise, kriegt jemand einen Gewerbeschein oder kann man den wieder abnehmen? Wie ist das bei einer Demonstration? So was wie Love Parade hatte ich mal in meiner Hausarbeit. Kann man die Love Parade irgendwie mit Müllgebühren überziehen und solche Fragen. Oder kann man eine Demo verbieten oder auflösen? Wie ist das mit solchen Spaziergängern? Habt ihr in der Corona-Zeit bestimmt miterlebt. Wie ist das mit so Corona-Maßnahmen? Wie ist das unter Umständen mit Datenschutzrecht? Das lernt man im Verwaltungsrecht. Also eigentlich hat man nur diese drei Fächer. Im Schadsexamen sind also auch die Klausuren auf diese drei Fächer beschränkt. Dann gibt es noch so ein paar Nebenfächer. Ich glaube, das hängt von den Bundesländern ab. Aber in aller Regel muss man in einem Schein machen, das ist so was Rechtsphilosophie, Rechtsurzologie, Methodenlehre. Also da gibt es so eine Rechtsgeschichte. Genau. Sehr, sehr spannend. Aber die macht man einmal entscheiden und dann sind die auch weg. Dann hat man die halt einfach mal. Aber die sind sehr gut. Also ich hab die sehr genossen. Und dann hat man noch ein sogenanntes Vertiefungsfach. Also man hat ein Fach, wo man einen Schwerpunkt wählen kann. Bei mir war das Handels-Gesellschaftssteuer-Bilanzrecht. Das hat halt zu BWL auch gut gepasst. Aber da gibt es dann halt sowas wie Familienrecht und Arbeitsrecht und IT-Recht. Vielleicht gibt es bestimmt Unis, die das auch machen und Konzernrecht. Also da kann man sich auch so verschiedene was aussuchen. Das macht man auch tatsächlich an der jeweiligen Uni und muss da eine Prüfung nach Hausarbeit machen. Und beim Staatsexamen ist es so, deswegen heißt das auch Staatsexamen. Das legt man nicht an der Uni ab, sondern da wird man staatlich geprüft und hat dann Klausuren und das machen die jeweiligen Bundesländer. Also ich glaube, es sind, hat man geändert, ich glaube es sind sieben Klausuren auf fünf Stunden fürs erste Staatsexamen. So in der Größenordnung. Und da ist es immer so, man kriegt einen Fall und man muss einen Gutachten schreiben. Das heißt, ein Gutachten, man kriegt halt so einen Fall, kann man sich vorstellen, ja, ein Rechtsproblem, irgendwie Strafrecht. A hat den B umgebracht und C ist dann irgendwie noch vom Bord gesprungen und wir haben sich jetzt alle Beteiligten strafbar gemacht. Und dann schreibt man da drüber, welche Möglichkeiten es gäbe, was für Delikte kommen da in Frage. So in dieser Art schreibt man das runter. Dieses Gutachten, das ist tatsächlich was, was man so aus Erfahrung ein bis vier Semester braucht, bis man dieses Zieleimer drauf hat und diese Denke. Und wenn man es bis dahin nicht drauf hat, wird es dann auch eher schwierig. Was ist Jurastudium nicht? Also da war ich selbst im Jurastudium erstaunt, mit was für komischen Forturteilen, also mit Leuten, die Jura angefangen haben. Also wir haben relativ viele Abbrecher da. Also ich habe mit 480 Leuten angefangen im ersten Semester. Und bis zum großen Schein, der kommt nach dem dritten, vierten Semester, waren wir noch 250. Und man kann rechnen, da bricht nochmal ungefähr die Hälfte ab. Also die Abbrecherquote ist wirklich hoch. Und es ist erstaunlich, mit was für komischen Ideen da manche Leute reingehen. Meine Sache, die mir am meisten hängen geblieben ist, waren zwei Studentinnen, die völlig verzweifelt bei der ersten Strafrechtshaushalt waren. Und ich dachte dann so, da kann ich irgendwie helfen. Was ist denn da? Und die sagten dann so, naja wir haben gedacht wir lernen hier Plädoyer machen. Was? Wir sind ja nicht immer auch ein krankes Spielfan. Ja, aber genauso dachten wir, machen wir das im Jurastudium. Ja, und das war halt irgendwie, Jurastudium ist halt Texte schreiben. So, nicht Plädoyer halten. Also das gibt es auch in Deutschland gar nicht. Das ist alles Quatsch. Aber das funktioniert natürlich nicht. Man lernt halt auch Klagen. Lernt man erst im zweiten Staatsexamen. Bis zum ersten Staatsexamen macht man nur Gutachten. Stringend Gutachten. Das ist auch gut so. Irgendwann versteht man, warum man das braucht. Man lernt halt nicht, wie man vor Gericht geht. Das lernt man alles erst nach dem ersten Staatsexamen. Und das ist auch die große Hürde. Also auch da, das sind so ungefähr 30 Prozent je nach Bundesland, die da nochmal durchfallen. Es ist schon blutig. Aber wenn man es mal geschafft hat, man schafft es. Also wenn man will, dich nur ermutigen, will da nicht demotivieren. Wer will, kann man das durchaus hin kriegen. Insowehr auch, vergesst irgendwelche Gerichtsschüsse oder Filme. Wenn ihr auch Bock drauf habt, guckt euch mal lieber an eine Anwaltskanzlei oder eine Behörde an. Macht da mal ein Praktikum. Hat mir jedenfalls sehr geholfen, um damals eine Vorstellung davon zu bekommen. Ja und was ist mit dem berühmten Auswendiglernen? Also es gibt ja irgendwie diesen Medizinerwitz, wo ein Professor bei den Medizinstudenten irgendwie sagte, die Aufgabe ist es, die Berliner Telefonbücher auswendig zu lernen. Das sind ja so vier Schinken. Und Mediziner fragen ja nur, bis wann. Juristen würden ja erstmal fragen, ist es überhaupt zulässig, so eine Aufgabe zu stellen. Aber ich bin mir sicher, wenn man denen erklärt, warum es zulässig ist, fangen die auch sofort an, auswendig zu lernen. Das ist nicht ganz so hart wie im Medizinstudium, also Meilen weit von entfernt. Ich lerne selbst total schlecht auswendig. Ich hatte zum ersten Staatsexamen irgendwie so 400 Karteikarten, die ich in so einem Palm hatte. Die habe ich Tag und Nacht, also 400 allein fürs Strafrecht, Tag und Nacht mir reingezimmert, bis ich die auswendig konnte. Das ist so ein kleiner Teil, der viel größerer Teil ist, dieses Verstehenlernen, wie funktioniert so das System. Das lernt man mit vielen Klausuren schreiben. Also dieses auswendig lernen ist nicht so schlimm. Niemand lernt irgendeinen Paragrafen auswendig. Also das gibt es nicht. Man kann teilweise die Paragrafen auswendig, weil man sie einfach so oft gelesen hat. Ja. Aber ich habe mich nie hingesetzt, oder Hausnummern, ja, also diese Paragrafen, Ziffern, so, also, weiß ich nicht, 433 ist der Kaufvertrag, BGB. Das habe ich mich nie hingesetzen gelernt, sondern ich habe einfach so viele Klausuren geschrieben, wo man das immer wieder hinschreiben musste, bis es halt einfach versehentlich im Kopf war. Also insofern ist das mit dem auswendig lernen als Vorurteil, ja, man muss viel lernen, aber es ist halt nicht so dieses unbedingt wie bei Medizinern, wo man dann Listen mit Knochen oder so lernt. So schlimm ist es nicht. Ja, was ist juristisches Denken? Das ist das, was eigentlich spannend ist. Wer sich dafür interessiert, mein Tipp wäre immer das Glasperrenspiel von Hermann Hesse lesen. Glasperrenspieler, Glasperrenspiel, irgendwie so. Weil das ist das, was das Jurastudium auch so spannend macht. Und, ah, wir kriegen das zeitlich hin. Ich würde euch dazu gerne einen kurzen Fall vorstellen und euch kurz zeigen, wie man so einen Fall löst und wo da die Diskussion entsteht und wie Rüsten anfangen zu diskutieren, weil ich glaube, das ist das, was am besten verständlich macht, was man da eigentlich im Studium nachher auch treibt. Den Fall kann ich euch ganz kurz erzählen, das Rose-Rosal, uralt 1859 vom Preußischen Obertribunal entschieden worden, also wirklich Asbach-Uralt. Da gibt es tatsächlich auch noch einen Gedenktafel an dieser Stelle, wo der, ich bringe mal die Namen durcheinander, der Harnisch ermordet wurde oder war es der Schliebe? Nee, der Harnisch, genau. Also der Fall war wie folgt, es gab einen Rosal, das war der Anstifter, der hat zu dem Rose gesagt, bring mir doch bitte mal den Schliebe um. Er schießt den. Der läuft immer so morgens gegen acht, läuft dann da an der Wickbiegung entlang, legt dich da auf die Laue und erschießt ihn und kriegst Geld dafür. Und dann hat er sich auf die Laue gelegt und dann kam Harnisch vorbei, das war ein 18-jähriger Schüler, der sah irgendwie im Morgengrauen irgendwie ähnlich aus und der Rose hat abgedrückt und erschießt den armen Harnisch, erschießt diesen Schüler, den er ja eigentlich gar nicht erschießen wollte, weil eigentlich wollte er Schliebe schießen, weil dafür kriegt er Geld. Also der hat erstens mal kein Geld bekommen und ist dann noch in den Knast gegangen, das ist irgendwie scheiße gelaufen. Und jetzt wird es bunt, weil wie ist denn das, wenn ich jemanden erschieße, den ich gar nicht erschießen wollte und wie ist das mit demjenigen, der dann angestiftet hat zum Mord, also dem er gesagt hat, du sollst ihn erschießen, aber der dann am Ende der Strecke jemand ganz anderen erschießt, als man eigentlich wollte. Macht sich da jetzt jemand strafbar? Also das Gefühl sagt ja schon, das kann ja jetzt irgendwie nicht sein, dass man die nach Hause schickt und sagt, naja, ist halt scheiße gelaufen, macht es nochmal oder so. Das kann ja nicht das Ergebnis sein. Wie geht man da um? Also wir vergessen mal kurz, weil das kriegen wir zeitlich nicht hin, was ist der Unterschied zwischen Mord und Totschlag? Eigentlich ein tolles Thema, weil da kriegt man, wenn man Tatort guckt oder so, Krimis, immer die Krise, weil läuft meistens schief. Totschlag ist, habe ich das nicht so mal hier abgedruckt, nee. Totschlag ist 212 Strafgesetzbuch. Wer einen anderen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. Und dann Absatz 2, in besonders schweren Fällen, kann die Freiheitsstrafe auf lebenslänglich anerkannt werden. Das ist so das, was in dem Totschlag drin steht. Ich wollte eigentlich eine Folie dazu haben. Also wer einen Menschen tötet, so heißt es im Gesetz, wer einen Menschen tötet. Und jetzt guckt man sich im Strafrecht einfach an. Was gibt es? Es gibt einmal so einen objektiven Tatbestand, einen subjektiven Tatbestand, ich erkläre das gleich. Objektiver Tatbestand, das heißt man braucht einen Taterfolg. Taterfolg beim Totschlag liegt nahe, da muss irgendeiner in der Strecke tot sein. Sonst wird es nichts, da wird sonst kein Fall draus. Und anderer Mensch schließt man rein, weil sonst wäre der Selbstmord strafbar. Jetzt könnte man lächeln und sagen, ja, Selbstmord strafbar, was soll denn der Quatsch? Hatten wir tatsächlich mal im Mittelalter. Und im Mittelalter war das so, dass der Selbstmord der Todesstrafe unterlag. Also wer beim Selbstmord gescheitert ist, dem ist dann geholfen worden. Also ganz fürchterliche Ideen. Bei uns liest man das rein, da steht es immer nur, wer einen Menschen tötet, aber gelesen wird, wer einen anderen Menschen tötet. Haben wir. Und Kausalität heißt, kann sich ausführen, wo das Fälle sind, wo das man nicht zutrifft, aber man sagt, wenn man das Ereignis sich hinwegdächte, dann muss auch die Tat weg sein. Ich will sagen, hätte der nicht geschossen, dann dürfte der nicht tot sein. Aber er hat ja geschossen, er ist tot, also das ist Kausal. Objektiver Tatbestand sind wir durch. Subjektiver Tatbestand, jetzt wird es nämlich interessant, das ist der sogenannte Vorsatz. Begriff habt ihr bestimmt schon mal gehört. Vorsatz ist das Wissen und Wollen, bewusst in der Rechtswidrigkeit der Tatbestandsmerkmale, also Wissen und Wollen. Man muss wissen, was man gemacht hat und man muss wollen. Und jetzt wird es ja schon spannend, weil was hat er denn gewusst? Der wusste, der läuft menschlang, aber der wollte den ja gar nicht umbringen. Wenn er gewusst hätte, wer das eigentlich ist, hat er denn dann Vorsatz. Wenn er keinen Vorsatz gehabt hätte, also für die Geschichte geht der lebenslang. Das ist ein Mord, ohne jetzt ein Jahr darauf einzugehen. Aber wenn der keinen Vorsatz hat, dann ist das nur eine fahrlässige Tötung. Fahrlässige Tötung, naja, zwei Jahre, wenn er Glück hat, Bewährung. Das macht also ja schon mal irgendwie einen Unterschied, ob man jemanden lebenslang in den Bau schickt oder sagen wir mal einen Totschlag, mindestens fünf Jahre, das ist in der Praxis bei so einem Fall mindestens zehn. Oder ob man sagt, wir schicken mal zwei Jahre Bewährung. Merkt man ja schon. Also die Täterinnen haben durchaus ein Interesse, dass das eher kürzer ist. Man kann sich vorstellen, Opfern aller Regel ein anderes Interesse. Ja, wie ist das jetzt mit dem Wissen und Wollen? Da kann man tatsächlich lange diskutieren. Es ist bis heute auch nicht so richtig. Also es ist klar, wie es entschieden wird. Die Rechtswissenschaften haben da irgendwann mal gesagt, so muss das jetzt sein. Aber das ist so was, mit dem man sich im Strafrecht durchaus mal über mehrere Wochen beschäftigt, wie man genau diese Argumentationsstränge dann verfolgt. Wenn man sagt, ja, was wollte der denn? Wollte der wirklich diesen einen erschießen? Nein, der hat auf einen Menschen angelegt und wenn er auf einen Menschen anlegt, dann hat er auch gewusst und gewollt, was er da gemacht hat. Dann kann man sich angucken, na ist das mit dem Vorsatz? Ist Vorsatz immer genau dieses Wissen und Wollen? Ja, da kann man ein bisschen weniger Wissen sein und ein bisschen weniger Wollen und dafür mehr Wissen, weniger Wollen, mehr Wollen, weniger Wissen, so. Da gibt es so Abstufungen. Der wusste vielleicht nicht alles, aber was er gewollt hat, war, er wollte diesen Menschen umbringen. Aber wenn er nicht genau gewusst hat, wer es ist, wenn man sich versucht und genau das lernt man und das ist aber das, was dann das Spann macht, auch später in Argumentationen, man muss versuchen, sich zu überlegen, man versetzt sich in die jeweiligen Lagen hinein. Also man steht einmal auf der Seite des Strafverteidigers oder der Strafverteidigerin. Was würde die da wohl vorbringen? Und dann dreht man sich quasi um und überlegt sich, was würde der jetzt einen Staatsanwalt oder eine Staatsanwältin, die sollen eigentlich objektiv sein, sagen wir mal Nebenkläger, also die das Opfer vertreten, oder die das Opfer vertreten, was würde so ein Nebenkläger oder Nebenklägerin eigentlich sagen? Und dann versucht man diese einzelnen Argumente mal aufzuschreiben und versucht abzuwägen und versucht dann irgendwie zu einer Lösung zu kommen und das zu machen, was ein Richter oder eine Richterin macht und sagt, okay, irgendwie müssen wir jetzt mal zum Punkt kommen und müssen sagen, so, wir sagen, Lösung ist, ja, du hast zwar nicht den erschossen, den du erschießen wolltest, aber du wolltest einen Menschen töten und damit sind wir beim Vorsatz und damit sind wir auch beim Totschlag, weil das ist ein Vorsatzdelikt, kein Fahrlässigkeitdelikt, also Fahrlässigkeit ist so aus Versehen irgendwie, kann ja mal passieren, aus Versehen einen erschossen, so. Das klingt jetzt dämlich, aber die Fälle gibt es tatsächlich, das sind dann die Jagdunfälle, weil der Fall, wo das nämlich anders ist, man zielt auf einen Wildschwein, also denkt, es ist ein Wildschwein und das war irgendwie einer, der da im Strauch rumgehampelt ist und drückt ab. Da sagt man, naja, die sind ja nicht gleich, das ist ja nicht Mensch-Tier, der wollte ein Tier erschießen, so, das darf der auch als Jäger unter Umständen und drückt ab und dann läuft da irgendwie irgendein Hansel durch den Wald, was fällt dem auch ein durch den Wald zu laufen. Wie sieht es da aus mit dem Vorsatz? Wollte der das? Hm, so, da sieht die Lage schon durchaus anders aus und da merkt man so, okay, das ist schon gar nicht mehr so trivial und auch der Fall, wenn man sich vorstellte, der hat zwar auf einen Menschen gezielt, aber es ist das Wildschwein, was er getroffen hat. Wie ist denn das dann? Und wie ist das mit der Sachbeschädigung am Wildschwein oder am, was ist das dann, irgendwelche Wildereidelikte? Verwirklicht der die dann auch? Also da merkt man schon so ein bisschen, man kommt da in ein weites Feld. Ja, also wie gesagt, hier erstmal Vorsatz, Rechtfertigung, das ist so was wie Notwehr, naja, Notwehr haben wir irgendwie nicht so richtig und Schuld, das ist dann der spannende Teil mit Zurechnungsfähigkeit, also Drogen, Alkohol, solche Dinge oder Alter. Unter 14, schuld und fähig, zack, bumm, oder geisteskrank, schuld und fähig, das heißt, man kann den oder diejenigen nicht verurteilen. Das ist übrigens eine Scheißstrategie als Strafverteidiger*in, auf Schuld und Fähigkeit zu gehen, weil es gibt zwei Möglichkeiten, entweder man kriegt nur so eine verminderte Schuldfähigkeit durch, dann steht das aber lebenslangem Führungszeugnis, das ist total blöd, weil alle denken sofort, du bist Gaga, oder man kriegt eine volle Schuldfähigkeit, dann heißt das in so einem Fall, man landet nicht im Knast, wo man Chancen hat, irgendwann rauszukommen, sondern man landet in einer geschlossenen Anstalt, da kommst du erst raus, wenn die der Meinung sind, dass du nichts mehr tust. Das ist deutlich schwieriger, da jemals wieder rauszukommen, das muss man als Strafverteidiger*in sehr genau überlegen. So, Schuld, haben wir auch nichts, und dann sind wir da auch durch und können feststellen, ja, Todstrag ist zu bejahen, man würde hier auch noch feststellen, es ist ein Mord, weil vielleicht, wenn wir die Zeit noch haben, Mord, da müssen so bestimmte Motive, also bestimmte Qualifikationen, nennt man das, bestimmte Sachen noch erfüllt sein, in dem Fall wäre es Habgier, Habgier ist, wenn man etwas macht, um Geld zu erlangen, oder irgendwelche wirtschaftlichen Vorteile, oder auch Sachen zu ersparen, also Sachen zu ersparen heißt, das Kind zu erschießen, damit man keinen Unterhalt zahlen muss, ja, du guckst ja erschrocken, die Fälle gibt es leider wirklich, Kind zu erschießen, um sich vor dem Unterhalt zu drücken, das ist Habgier, und da ist man dann auch im Mord, und der Unterschied zwischen Mord und Todstrag ist halt, beim Mord ist man mal lebenslang, so, genau, das ist so ungefähr, wie Jura funktioniert, das macht man dann in aller Tiefe, und macht man über mehrere Jahre, ich kann nur sagen, mir hat es sehr viel Spaß gemacht, dass sie das halt wieder machen, auch wenn ich viel mit Technik mache, kann dann nur zu ermutigen, sich das mal anzugucken, und vorher, wie eben auch schon gesagt, durchaus informieren, studieren, Verlaufspläne angucken, mal mit Leuten sprechen, die das studieren, man kann auch vorher, also ich habe ja in der Arbeit viel mit Rechtsgeschichte beschäftigt, man kann vorher sich schon mal beschäftigen damit, das nimmt einem nicht das Studium ab, aber man kriegt schon ein besseres Gefühl für, und das kann auch durchaus Freude bereiten. Soweit im Schnelldurchgang, gibt es von euch noch Fragen, ja, nur zu. Wie ist das mit der Person, die das angestiftet hat, weil letztendlich der Mord zu der... Ich kann auch schreien. Nee, funktioniert. Genau, die Person, die letztendlich zu dem Mord angestiftet hat, der Mord zu dem angestiftet wurde, ist ja letztendlich nicht passiert, weil die Person, die umgebracht werden sollte, nicht tot ist, ist die trotzdem zu belangen? Ja, also das Präusische Obertribunal hat da gesagt, ja, dieser Aberazioictus nennt man das, also dass man quasi das, also die Person verwechselt, nennt sich juristisch Aberazioictus, die schlägt auf den Anstifter oder die Anstifterin durch. Das ist in dem Fall tatsächlich noch ein Stück komplizierter, weil, wie gesagt, es gibt beim Mord, braucht man diese Qualifikationsmerkmale und unter Umständen hat der Anstifter ein anderes Qualifikationsmerkmal, also der will jemanden erschießen, weil er, weiß ich nicht, Eifersucht, niedere Beweggründe, und der Täterin erschießt aber, weil er Geld dafür kriegt, also Habgier. Selbst da sagt man, das schlägt jeweils durch, aber das ist eine super Frage, weil genau darüber kann man lange Aufsätze lesen und schreiben. Noch Fragen? Du hast ja gesagt, du hast vor allem so Steuerrecht gemacht, was war denn so der krasseste Fall, den du hattest als Anwalt? Im Steuerrecht? Ja, ich werde jetzt aus dem Stegraff Steuerstrafrecht haben teilweise, da würde ich jetzt sagen, als Anwalt würde ich jetzt ungern da Näheres zu sagen, aber ja, man findet da durchaus interessante Dinge, was Leute dann auf einmal vergessen in ihrer Steuererklärung anzugeben, und dann stehen auf einmal so komische Leute morgens um 6 und klingeln an der Tür und es ist kein Brötchendienst, die räumen auch auf. Also ich war jetzt im Rahmen, während du rüberbringst, auch bei der Steuerfahndung mal kurz und habe da auch mal mitgeholfen, eine Wohnung aufzuräumen. Das ist schon durchaus auch mal spannend, dass dann, wenn man vorher Verteidiger war, das auch mal von der anderen Seite zu sehen. Ist Steuerinterziehung auch ein Fall von Habgier? Nein, das ist ein eigenes Delikt. Das ist eine Abgabenordnung, die man nachlesen möchte. Eine Blankettvorschrift, das ist sehr spannend. Gibt es neben dem Jurastudium auch noch Qualifikationen, die in diesem Bereich spielen, die man machen kann, oder muss man Jurastudieren, um in irgendeiner Form qualifiziert zu sein, Dinge beurteilen zu können, Dinge schreiben zu können etc.? Ja, das muss man unterscheiden. Es gibt inzwischen an vielen Fachhochschulen Wirtschaftsrecht, damit kann man dann in Kanzleien unterstützend arbeiten. Aber die klassischen juristischen Berufe sind sogenannte Vorbehaltsberufe, also Anwalt, Richter, Staatsanwältin, aber eben auch viele Bereiche in der Verwaltung. Also auch das, was ich mache, da braucht man zwei Staatsexamen für und da kommt man auch nicht drum herum. Man kann dann, wenn man Anwalt oder Anwältin ist, dann noch weitere Qualifikationen zusätzlich machen, aber die erste Hürde ist, man muss diese zwei Staatsexamen haben. Das ist ähnlich wie bei Ärzten. Ärzte, Ärztinnen, du kannst halt auch, wenn du wirklich ärztlich arbeiten willst, also nicht nur helfend, sondern wirklich ärztlich, dann musst du auch eine Appropriation haben, also die drei Staatsexamen bei denen. Vielen Dank für diesen spannenden Einblick, was Jura alles bedeuten kann und Steuerrecht wurde genannt. Wir wissen alle, worüber man das Staat anwörtlich bekommt, über das Steuernrecht, wenn man irgendwas nicht versteuert hat. Wenn ihr weitere Fragen habt, sprecht mir Goschi einfach an. Hier geht es um 17 Uhr weiter mit einem Einblick in die Tech-Szene in Kenia. Bis dahin habt einen schönen Tag. Und guten Appetit. Vielen Dank. Vielen Dank. Vielen Dank. SWR 2020 SWR 2021